Vorgehensweise bei der Detailberatung für KMU
Voraussetzung für die Förderfähigkeit einer Detailberatung durch die KfW ist die Kenntnis der energetischen Ausgangssituation im Unternehmen (siehe Antragsformular) bzw. eine abgeschlossene Initialberatung.
In Sachsen steht für eine Detailberatung in Unternehmen als Instrument der Sächsische Gewerbeenergiepass zur Verfügung, der durch zertifizierte Sächsische Gewerbeenergieberater erstellt wird.
- Unternehmen können sich vorab in einem persönlichen Gespräch mit dem jeweils zuständigen Regionalpartner über die Details des Programms informieren und dort ggf. auch Unterstützung bei der Wahl des Energieberaters erhalten.
- Die vollständigen Antragsunterlagen sind beim Regionalpartner einzureichen, der diese nach positiver Prüfung der Fördervoraussetzungen an die KfW weiterreicht.
- Die KfW informiert den Unternehmer, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
- Bei positiver Prüfung erfolgt der Vertragsabschluss mit dem Energieberater. Danach darf mit der Detailberatung im Unternehmen begonnen werden.
- Der Abschlussbericht ist spätestens 1 Monat nach Ablauf der maximalen Beratungsdauer von 8 Monaten (nach Zusage durch die KfW) an den Regionalpartner zu übermitteln, welcher diesen dann an die KfW zur weiteren Prüfung reicht.
- Bei positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses von der KfW an das Unternehmen.
- In einem letzten Schritt erfolgt die Bewertung des Energieberaters durch das Unternehmen.
Im Freistaat Sachsen hat die Anwendung des sächsischen Gewerbe- energiepasses Priorität. Es handelt sich hierbei um ein innovatives Instrument zur Gewerbeenergieberatung. Für die Umsetzung des sächsischen Gewerbeenergiepasses kommen ausschließlich sächsische Gewerbeenergieberater zum Einsatz.

