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Vorgehensweise bei der Initialberatung für KMU

  • Unternehmen können sich vorab in einem persönlichen Gespräch mit dem jeweils zuständigen Regionalpartner über die Details des Programms informieren und dort ggf. auch Unterstützung bei der Wahl des Energieberaters erhalten.
  • Die vollständigen Antragsunterlagen sind dann beim Regionalpartner einzureichen, der diese nach positiver Prüfung der Fördervoraussetzungen an die KfW weiterreicht.
  • Die KfW informiert den Unternehmer über eine Bewilligung des Antrags.
  • Erst nach der Bewilligung darf der Energieberater mit der eigentlichen Initialberatung im Unternehmen beginnen.
  • Der Abschlussbericht, die Rechnung des Beraters sowie der Beratervertrag sind spätestens 1 Monat nach Ablauf der maximalen Beratungsdauer (3 Monate nach Bewilligung durch die KfW) an den Regionalpartner zu übermitteln, welcher diese dann an die KfW zur weiteren Prüfung weiterreicht. Auf Wunsch des Unternehmens kann sich an die Initialberatung eine Detailberatung anschließen. 
  • Bei positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses von der KfW an das Unternehmen. 
  • In einem letzten Schritt erfolgt die Bewertung des Energieberaters durch das Unternehmen.