Notwendigkeit von ContractingAls Contracting wird eine vereinbarte Dienstleistung zwischen einem Gebäudeeigentümer und einem Energiedienstleistungsunternehmen bezeichnet.
Ein Handlungsfeld des Energiekonzeptes der Bundesregierung vom 06.09.2010 ist die energetische Gebäudesanierung und energieeffizienteres Bauen. Mit der Novelle EnEV 2012 wird die Einführung des Niedrigstenergiegebäudes bis 2021 festgelegt. Der Sanierungsfahrplan beginnt 2020 mit einem vergleichsweise moderatem Standard und führt bis 2050 stufenweise auf das Zielniveau. Dabei besteht die Wahlfreiheit zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle, Verbesserung der Anlagentechnik oder dem Einsatz erneuerbarer Energien. Des Weiteren erfolgte eine Selbstverpflichtung der Bundesregierung zur Reduktion des CO2-Ausstoßes im Geschäftsbereich bis 2012 um 30 Prozent unter den Stand von 1990.
Auch bezugnehmend auf die Kostenbelastung ist Handlungbedarf gegeben. Werden die im Diagramm dargestellten derzeitigen und zukünftig anfallenden Energiekosten, insbesondere der Kommunen betrachtet, wird die dringende Notwendigkeit zu Handeln deutlich. Das Energiespar-Contracting ist dafür eine Variante zur Senkung der Energiekosten und damit einhergehender Modernisierung der Anlagentechnik, bei gleichzeitig geringer Kostenbelastung für den Auftraggebenden.
Contracting-Definition
Als ContractingAls Contracting wird eine vereinbarte Dienstleistung zwischen einem Gebäudeeigentümer und einem Energiedienstleistungsunternehmen bezeichnet. werden verschiedene Energiedienstleistungen bezeichnet, bei denen die Energiebereitstellung und -lieferung von einem Dienstleistungsunternehmen (Contractor) im Auftrag einer Kommune oder eines Unternehmens (Contractingnehmer) übernommen werden. Die Dienstleistung beinhaltet dabei oft Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.
Ein Dienstleitungsunternehmen (Contractor) plant, finanziert und realisiert Maßnahmen zur Energieeinsparung und übernimmt die Betriebsführung, Instandhaltung und laufende Optimierung der installierten Anlagen über einen langjährigen Zeitraum.
Erläuterung der Contracting-Arten
Grundsätzlich wird zwischen zwei Contracting-Arten untschieden:
Dabei hat jede dieser Varianten spezielle zu berücksichtigende Vor- bzw. Nachteile. Für detailierte Informationen klicken Sie bitte auf die jeweilige Contracting-Art.
Europäische Gemeinschaftsprojekte
Im Rahmen der zunehmenden Notwendigkeit zur Steigerung der Energieeffizienz sowie dessen Finanzierbarkeit nicht nur in Deutschland, wurden mehrere europäische Projekte ins Leben gerufen. Bezüglich des Contractings beschäftigt sich ein Arbeitskreis grenzübergreifend und europaweit vernetzt mit den Möglichkeiten neuer Energie- und Finanzinstrumente/Finanzkonzepte. Die Sächsische Energieagentur unterstützt und begleitet dieses (das Projekt FIPREC) Projekt.
Zu den betroffenen Betriebsstoffen zählen Wärme, Kälte, Licht, Strom, Dampf und Druckluft. Anbieter von Contractingleistungen sind z. B. Stadtwerke, Heizungsbaubetriebe, regionale Energieversorgungsunternehmen oder spezialisierte Energieberater und –dienstleister.
Die Ausgestaltung kann unterschiedlich erfolgen:
- als Energieliefer-Contracting, auch Anlagen-Contracting
- als Finanzierungs-Contracting, auch Anlagenbau-Leasing
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als Betriebsführungs-Contracting, auch Technisches Anlagen- oder Gebäudemanagement.
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